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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 648967 | ||
Datum | 13.10.2010 11:51 MSG-Nr: [ 648967 ] | 13542 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thorsten Schlotter Damit dürfen die Beamten im Landratsamt (Kat-Behörde) auch keinen gemeinsamen Lotto-Tippschein ausfüllen? Wenn per "Mehrheitsbeschluss" festgelegt wird, dass alle mitmachen müssen und wenn es Repressalien gibt gegen die, die trotzdem nicht mitmachen: stimmt, das dürfen die nicht. Gruß, Henning | ||||
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