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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Hilfe, zu viele Einsatzkräfte. | 47 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649053 | ||
Datum | 13.10.2010 18:00 MSG-Nr: [ 649053 ] | 9163 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Fischer In meinem Bundesland ist es so, dass ein Einsatzfahrer die erforderlichen Qualifizierungen zum führen eines Einsatzfahrzeuges haben muss und dann erst vom zuständigen Leistungsträger zum Einsatzfahrer berufen wird. Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften kann der LT die Fahrberechtigung auch wieder entsagen. Nur so interessehalber als ab und an bei euch Ausbildender: Wo kann ich das nachlesen das es landesweit so geregelt ist? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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