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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 649069 | ||
Datum | 13.10.2010 19:17 MSG-Nr: [ 649069 ] | 13267 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Oft genug bricht dann für die (rechtswidrig) Handelnden eine Welt zusammen, weil "wir das doch immer schon so gemacht haben" und vor allem weil "wir das doch alles ehrenamtlich machen". Volle Zustimmung. Gerade dann, wenn man mal deutlich gesagt bekommt, dass die letzte Ausschreibung (sofern es überhaupt eine gab) rechtswidrig war, der letzte Kostenbescheid leider falsch geschrieben, die letzte interne Maßregelung keine Grundlage hatte - dann kommt sofort das Wehklagen über die fehlende Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit. Lieber keine ehrenamtliche Arbeit, als falsche. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | ||||
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