Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 649089 |
Datum | 13.10.2010 21:43 MSG-Nr: [ 649089 ] | 13478 x gelesen |
Tja, wir kommen vlt. da hin das einige sich mal Gedanken machen sollten oder ganz butt gesagt.
Das eintreten und das austreten ist freiwillig, alles andere da zwischen ist pflicht und wer nicht einmal die Höflichkeit besitzt sich im Vorfeld oder im laufe des Abends per SMS oder telefonisch abzumelden sollte dann auch mit der "Strafe" leben können!
Denn wer sagt zum Beispiel das dir auf dem Weg zur Feuerwehr nicht was passiert ist?
Wir haben schon mal mehrere Wochen nach einen Kameraden hertelefoniert, privat nicht zu erreichen, auf dem Handy nicht zu erreichen, seine Eltern nicht zu erreichen... ja was nun? Arbeitgeber anrufen und fragen ob der Herr noch zur Arbeit erscheint?
Wir haben das mal auf kurzen Dienstweg mit einer örtlichen Dienststelle geklärt und dann ging es auf einmal...
Gruß
Sven
P.S.: Wer bei uns öfters unentschuldigt fehlt bekommt eine entsprechende Abmahnung, die erste kostet nichts, die zweite und dritte ist Kostenpflichtig und dann kommt die Entlassung. Gespräche sind bis da hin zumeist schon einige geführt worden!!
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