Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 649170 |
Datum | 14.10.2010 13:43 MSG-Nr: [ 649170 ] | 13342 x gelesen |
Feuerwehrmann
Geschrieben von Sven Hildebrandtalles andere da zwischen ist pflicht
Genau. Weil der FM (SB) im Sonderrechtsverhältnis (ganz olle Kamelle in der Rubrik "Rechtsgeschichte" in den einschlägigen Büchern zum Verwaltungsrecht) ja zum rechtslosen Untertan wird. *kopfschüttel*
Geschrieben von Sven Hildebrandtdann auch mit der "Strafe" leben können!
Nö. Schon gar nicht mit rechtswidriger.
Wir haben schon mal mehrere Wochen nach einen Kameraden hertelefoniert, privat nicht zu erreichen, auf dem Handy nicht zu erreichen, seine Eltern nicht zu erreichen...
Das ist natürlich ein Problem und es spricht für eure Kameradschaft, das ihr euch Sorgen macht. Gegen fehlende Erreichbarkeit helfen aber auch keine "Strafzahlungen"
Geschrieben von Sven HildebrandtWir haben das mal auf kurzen Dienstweg mit einer örtlichen Dienststelle geklärt und dann ging es auf einmal...
Das dürfte dann eine Ordnungswidrigkeit (oder gar Straftat, vergl. z.B. § 42 DSG M-V) nach jeweiligem Landesdatenschutzrecht sein.. Glückwunsch!
Geschrieben von Sven Hildebrandtdie erste kostet nichts, die zweite und dritte ist Kostenpflichtig
Nur interessehalber (ohne Unterton): Auf welcher Rechtsgrundlage?
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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung.
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