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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fehlarme durch ILS | 87 Beiträge | ||
| Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 649696 | ||
| Datum | 19.10.2010 12:17 MSG-Nr: [ 649696 ] | 30568 x gelesen | ||
Volle Zustimmung. In den allermeisten Fällen ist es unmöglich die Meldung einer genehmigten Verbrennung zuzuordnen. "Was brennt denn da?" -> "Weiß nicht." "Sehen sie da jemanden am Feuer?" -> "Nein" "Gehen / Fahren sie mal näher ran!" -> "Fragen sie nicht soviel, ich hab den Notruf gewählt, da muss doch jetzt mal die F kommen, wie ist ihr Name, unterlassene Hilfeleistung, Anwalt, Zeitung, blablabla…" Die Lösung hier im Kreis: das Verbrennen von Gartenabfällen ist generell verboten. Gruß Mathias | ||||
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