Wenn ich mich richtig erinnere, handelte es sich um einen Stückguttransporter, der schon von außen mittels Gefahrzettel entsprechend gekennzeichnet war. Er stand auf der Straße, ohne erkennbaren Unfall, der Fahrer war bewusstlos. Die Dokumentation zeigte eigentlich, das bei diesem Szenario nahezu alle einsatztaktischen Grundlagen, die wir heute kennen, nicht umgesetzt werden. (Absperrung/Abstand, Kontaminationsverschleppung durch nicht abgesperrte EST und vorbeifahrende Fahrzeuge, wie auch durch Einsatzkräfte aller beteiligten BOS; Von der Polizei über Feuerwehr bis hin zum Notarzt wird mit "eingebautem Lungenautomat" neugierig das Innenleben des Transporters erkundet usw.)
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987
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