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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fehlarme durch ILS | 87 Beiträge | ||
| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 649921 | ||
| Datum | 20.10.2010 07:32 MSG-Nr: [ 649921 ] | 29771 x gelesen | ||
Servus Markus, Geschrieben von Markus Reichart Was wäre denn bei uns in Bayern die passende Rechtsgrundlage dafür? das ist meines Wissens Sache der Gemeinde. Sowaeit ich weiß, muss bei uns in der Gemeinde jede offene Feuerstelle angemeldet werden. Dann gibt´s eine Genehmigung oder nicht. Für bestimmte Fälle gibt´s dann auch eine Dauergenehmigung. Meines Wissens ist das in anderen Kommunen auch so geregelt. Ob´s dann generell für ganz Bayern gilt kann und will ich auch gar nicht sagen. Da ist es mal passiert, dass es an einer solchen Stelle (offiziell) brannte. Der Kommandant der betreffenden Ortswehr sah das Feuer und rückte mit seiner Wehr (TSF) aus. Das gab´s dann ein großes "Remmi-Demmi" zwischen allen Beteiligten, in das noch der KBR und der Landrat auch hineingezogen wurden. Aus ging´s dann wie das berühmte "Hornberger Schießen". PS.: Wir rückten mit unseren wasserführenden Fahrzeugen nicht aus, weil wir nicht alarmiert wurden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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