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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fehlarme durch ILS | 87 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 649936 | ||
| Datum | 20.10.2010 09:38 MSG-Nr: [ 649936 ] | 29846 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Schlotter Eine Kopie der Feuergenehmigung geht dann an den örtlichen Kommandanten und an die Polizei (alarmauslösende Stelle) Und wie stellt die sicher, dass der Anrufer auch das angemeldete Feuer meldet und es nicht doch nebenan brennt!? Kann man doch nur dadurch sicherstellen, dass man die Fw alarmiert... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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