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RubrikEinsatz zurück
ThemaFreigabe von CO2-gefluteten Räumen nach Fehlauslösung13 Beiträge
AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg651114
Datum27.10.2010 16:03      MSG-Nr: [ 651114 ]6952 x gelesen

Hallo,
feuerwehrtechnisch kann ich dir dazu wenig sagen, ich weis nur, wie das bei uns im Betrieb gehandhabt wird.
Nach Auslösung der CO2 - Löschanlage wird in jedem Fall die Feuerwehr alarmiert.
Die Halle(n) werden entweder von einem (vorher geschulten) Trupp der Feuerwehr oder von unserem Sicherheitsbeauftragtem freigegeben. Die Schulung wurde meines Wissens nach von der zuständigen Berufsgenossenschaft organisiert. (auch die der Feuerwehrleute)
Beide gehen mit umluftunabhängigen Atemschutzgerät und einem geeichtem Gaswarngerät vor.
Dieses Gaswarngerät wird von unserer Fa. vorgehalten und ist immer in der Pforte einsatzbereit.

Der Trupp bzw. der Sicherheitsbeauftragte gehen eine, genau vorher definierte Route mit dem Gerät. Auch in den Keller.
Desweiteren werden alle Mitarbeiter geschult. Sie haben vor Auslösung genug Zeit die Hallen zu verlassen und sind angewiesen vorher alle Tore zu öffnen, dass sofort eine Belüftung erfolgt.
...wenn dies noch nicht geschehen, dann macht das die Feuerwehr oder der Sicherheitsbeauftragte.

Frag doch enfach bei der Berufsgenossenschaft nach, die dort zuständig ist. Es muss in dem Betrieb auch jemanden geben, der dort zumindest eingewiesen ist.
Zu baulichen Fragen oder Fragen zur Belüftung ... Messtechnik ...etc. evtl. bei der Hersteller- bzw. Wartungsfirma der Löschanlagen nachfragen.
Unsere Anlage ist von
Batec.
Vielleicht hilft auch ein Anruf oder ne Mail an die örtliche Feuerwehr... einfach auf Kontakt klicken. Hier ist auch der Sachbearbeiter vorbeugender Brandschutz zu finden.

Ich hoffe ich habe geholfen MfG Matthes



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 27.10.2010 13:31 Ludg7er 7F., Melle
 27.10.2010 13:46 ., Ergolding
 27.10.2010 16:03 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 27.10.2010 17:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.10.2010 18:30 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
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 29.10.2010 15:59 Oliv7er 7R., Wettenberg
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