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RubrikEinsatz zurück
ThemaFreigabe von CO2-gefluteten Räumen nach Fehlauslösung13 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW651127
Datum27.10.2010 17:42      MSG-Nr: [ 651127 ]6682 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Matthes WilkeDesweiteren werden alle Mitarbeiter geschult. Sie haben vor Auslösung genug Zeit die Hallen zu verlassen und sind angewiesen vorher alle Tore zu öffnen, dass sofort eine Belüftung erfolgt.

Gilt letzteres nur für den Fall einer Fehlauslösung oder auch im Brandfall?

(Objekt- oder Raumschutz?)

Geschrieben von Matthes WilkeFrag doch enfach bei der Berufsgenossenschaft nach, die dort zuständig ist.
(...)
Vielleicht hilft auch ein Anruf oder ne Mail an die örtliche Feuerwehr...


Da es um eine Frage des Arbeitsschutzes geht, wäre die Berufsgenossenschaft wohl der richtige Ansprechpartner für die Frage nach der richtigen Vorgehensweise.

Allerdings hatte der OP gefragt, wie es in der Praxis tatsächlich gehandhabt wird, da mag es hier oder dort Unterschiede geben ;-)

Gruß,
Henning



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 27.10.2010 13:31 Ludg7er 7F., Melle
 27.10.2010 13:46 ., Ergolding
 27.10.2010 16:03 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 27.10.2010 17:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.10.2010 18:30 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 28.10.2010 18:55 Oliv7er 7R., Wettenberg
 29.10.2010 10:25 Ludg7er 7F., Melle
 29.10.2010 11:23 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
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 29.10.2010 18:20 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 29.10.2010 18:37 ., Ergolding
 29.10.2010 15:59 Oliv7er 7R., Wettenberg
 29.10.2010 12:04 Volk7er 7L., Erlangen

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