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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Freigabe von CO2-gefluteten Räumen nach Fehlauslösung | 13 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 651127 | ||
Datum | 27.10.2010 17:42 MSG-Nr: [ 651127 ] | 6682 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Matthes Wilke Desweiteren werden alle Mitarbeiter geschult. Sie haben vor Auslösung genug Zeit die Hallen zu verlassen und sind angewiesen vorher alle Tore zu öffnen, dass sofort eine Belüftung erfolgt. Gilt letzteres nur für den Fall einer Fehlauslösung oder auch im Brandfall? (Objekt- oder Raumschutz?) Geschrieben von Matthes Wilke Frag doch enfach bei der Berufsgenossenschaft nach, die dort zuständig ist. Da es um eine Frage des Arbeitsschutzes geht, wäre die Berufsgenossenschaft wohl der richtige Ansprechpartner für die Frage nach der richtigen Vorgehensweise. Allerdings hatte der OP gefragt, wie es in der Praxis tatsächlich gehandhabt wird, da mag es hier oder dort Unterschiede geben ;-) Gruß, Henning | ||||
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