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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Niedersachsen Sanitäts- und Betreuungszüge | 7 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 651332 | ||
Datum | 28.10.2010 19:25 MSG-Nr: [ 651332 ] | 2581 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiner Mansholt Ich habe da mal eine Frage an die weiße Fraktion und würde mich sehr über Antworten freuen, da ich selbst etwas ratlos bin. Wir haben da einige Probleme: 1) Der Begriff "SEG" ist toll. Überall in Deutschland und nicht nur in Niedersachsen wird so alles Mögliche bezeichnet. 2) Selbst bei erlasskonformen Einheiten könnte eine SEG folgendermaßen gebildert werden: a) eigentliche Sanitätsgruppe (GW-san + 2 KTW2): 10 Helfer b) zusätzlich zu a) Trupp Technik und Sicherheit: 14 Helfer c) zusätzlich zu a) +b) einen Zugtrupp: 17 Helfer 3) Mit erlasskonformen Einheiten -egal ob Sanitätsgruppe oder Einsatzzug- ist man für MANV lagen schlecht gerüstet. Es fehlen einfach RTW wie sie z.B. in NRW in den PTZ zu finden sind. 4) Sich widersprechende Erlasse zur Zugschussregelung und zum Einsatzzug und eine fehlende Festlegung der materiellen Leistungsfähigkeit vereinheitlichen das System nicht. 5) Wie bei allen Einheiten die auf Freiwilligen basieren gibt es eine große Schwankung zwischen Minimum, Soll und Maximum-Stärke 6) Die Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes sind die einzigen KatS Einheiten des Lands. Die Kreisfeuerwehrbereitschaften sind im Brandschutzgesetz und das THW im Bundesrecht verankert. Lösungsansatz: 1) Ich gehe davon aus, dass eine SEG-Sanität mit 6-25 Helfern kommt und mindestens 10 gelbe bzw. grüne Patienten in einem Zelt versorgen kann. Mehr ist gut aber eben nicht sichergestellt. Für den überörtlichen Ansatz sollte das passen. 2) Informieren was so lokal als SEG bezeichnet wird Auf Landesebene würde ich mir einen Erlass wünschen, der sinnvolle und unter den in Niedersachsen gegebenen Finanzmöglichkeiten realistische Gruppen beschreibt die man dann zu Sanitäts- oder Betreuungszügen bzw. Bereitschaften zusammen bauen kann. Gruß Ingo | ||||
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