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Schnelleinsatzgruppe
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Schnelleinsatzgruppe
Massenanfall von Verletzten
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
PTZ oder richtiger PTZ 10

Der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) ist so aufzustellen,
dass das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel
nicht aus dem Potential des Regelrettungsdiensts gestellt werden.
Dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen
Transportkapazitäten für 10 Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien
bereit zu stellen:

• 4 Rettungswagen (RTW),
• 4 Krankentransportwagen (KTW) und
• 1 Führungsfahrzeug
sowie zwei Notärzten (entweder auf RTW oder NEF)
Katastrophenschutz
Technisches Hilfswerk
Schnelleinsatzgruppe
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ThemaNiedersachsen Sanitäts- und Betreuungszüge7 Beiträge
AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen651332
Datum28.10.2010 19:25      MSG-Nr: [ 651332 ]2581 x gelesen

Geschrieben von Heiner MansholtIch habe da mal eine Frage an die weiße Fraktion und würde mich sehr über Antworten freuen, da ich selbst etwas ratlos bin.

Ich erlebe bei Übungen und Veranstaltungen (Einsätze hatten wir hier in diesem Rahmen bislang glücklicher Weise noch nicht) immer wieder, dass angeforderte Einheiten oder Teileinheiten des San-/BetrD nicht erlasskonform aufgestellt sind. - Oder plastisch ausgedrückt: Erfahrungsgemäß ist eine SEG alles zwischen einem KTW und vier Helfern bis zu 20 Helfern mit diversen Fahrzeugen.


Wir haben da einige Probleme:

1) Der Begriff "SEG" ist toll. Überall in Deutschland und nicht nur in Niedersachsen wird so alles Mögliche bezeichnet.

2) Selbst bei erlasskonformen Einheiten könnte eine SEG folgendermaßen gebildert werden:
a) eigentliche Sanitätsgruppe (GW-san + 2 KTW2): 10 Helfer
b) zusätzlich zu a) Trupp Technik und Sicherheit: 14 Helfer
c) zusätzlich zu a) +b) einen Zugtrupp: 17 Helfer

3) Mit erlasskonformen Einheiten -egal ob Sanitätsgruppe oder Einsatzzug- ist man für MANV lagen schlecht gerüstet. Es fehlen einfach RTW wie sie z.B. in NRW in den PTZ zu finden sind.

4) Sich widersprechende Erlasse zur Zugschussregelung und zum Einsatzzug und eine fehlende Festlegung der materiellen Leistungsfähigkeit vereinheitlichen das System nicht.

5) Wie bei allen Einheiten die auf Freiwilligen basieren gibt es eine große Schwankung zwischen Minimum, Soll und Maximum-Stärke

6) Die Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes sind die einzigen KatS Einheiten des Lands. Die Kreisfeuerwehrbereitschaften sind im Brandschutzgesetz und das THW im Bundesrecht verankert.

Lösungsansatz:
1) Ich gehe davon aus, dass eine SEG-Sanität mit 6-25 Helfern kommt und mindestens 10 gelbe bzw. grüne Patienten in einem Zelt versorgen kann. Mehr ist gut aber eben nicht sichergestellt. Für den überörtlichen Ansatz sollte das passen.
2) Informieren was so lokal als SEG bezeichnet wird

Auf Landesebene würde ich mir einen Erlass wünschen, der sinnvolle und unter den in Niedersachsen gegebenen Finanzmöglichkeiten realistische Gruppen beschreibt die man dann zu Sanitäts- oder Betreuungszügen bzw. Bereitschaften zusammen bauen kann.

Gruß
Ingo



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