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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 652489 | ||
Datum | 05.11.2010 11:03 MSG-Nr: [ 652489 ] | 14544 x gelesen | ||
Moin, eine Steuer ist erstmal was, wofür keine unmittelbare Gegenleistung beansprucht werden kann. Dementsprechend ist auch kein Zusammenhang zwischen Grundsteuer und Feuerwehr herzustellen, da es hier nicht um einen Leistungsaustausch geht. Da Art und Umfang der bereit zu haltenden Feuerwehr sicherlich auch in Mecklenburg in einem entsprechenden Gesetz geregelt sind, wäre es zunächst wohl der richtige Weg die zuständigen Aufsichtsbehörden zu beteiligen. Ansonsten steht den Einwohnern wohl noch der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | ||||
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