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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 652496 | ||
Datum | 05.11.2010 11:28 MSG-Nr: [ 652496 ] | 13006 x gelesen | ||
Also - sollte die betreffende Gemeinde tatsächlich die Sicherstellung des Brandschutzes vorsätzlich nicht mehr gewährleisten, gibt's noch den Weg eines Schreibens an den Landrat, abschriftlich an den Bürgermeister. Denn der Landrat ist oberster Brandschützer im Landkreis. Unterschrieben sollte das Ganze dann von mehreren Bürgern dieser Gemeinde. Ein kleiner Hinweis in diesem Schreiben auf die Beteiligung der Presse wirkt da denke ich auch Wunder. Aber hier wsr schon der Hinweis auf die Möglichjkeit der Pflichtfeuerwehr, sollte es an der Anzahl der Aktiven liegen, was hier ja anscheinend der Fall ist, oder ? Der Bgm könnte also diese Option ziehen. Merke: All dies regelt u.a. das Feuerwehrgesetz... Es handelt sich um meine persönliche Meinung! Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | ||||
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