Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 652511 |
Datum | 05.11.2010 12:41 MSG-Nr: [ 652511 ] | 12517 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Uwe Rosenfeldda der Bürgermeister der Meinung ist
Die Meinung des Bgm ist zweitrangig. Vorrangig gilt das Feuerwehrgesetz. Es gilt auch zu klären, ob mit neun Aktiven am Ort (tagsüber bestimmt weniger, die fünf die woanders wohnen habe ich auch abgezogen) der Brandschutz sichergestellt werden kann. Wenn nicht, muss die AAO in der Gemeinde entsprechend angepasst sein. Aber wie gesagt - hierzu muss man mehr Hintergründe wissen, um das alles beurteilen zu können (wieviel FF's hat die Gemeinde?). Übrigens: Wie kann es sein, das jemand Wehrleiter wird, der 18 km weit weg wohnt? Iss für mich Irrsinn. Oder ist er erst weggezogen? Dann sollte er sein Amt abgeben.
Es handelt sich um meine persönliche Meinung!
Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille!
-- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --
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