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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 652517 | ||
Datum | 05.11.2010 13:44 MSG-Nr: [ 652517 ] | 13117 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Ott eine Steuer ist erstmal was, wofür keine unmittelbare Gegenleistung beansprucht werden kann. Soweit richtig Ergänzung vielleicht noch Die Bürger können die Zahlung verweigern. Dann wird die Grundsteuer aber auf ihre Kosten eingezogen. Hinzu kommen Säumniszuschläge und Mahngebühren sowie evtl. Pfändungsgebühren. Wer die sparen will, sollte lieber brav zahlen. Geschrieben von Matthias Ott Ansonsten steht den Einwohnern wohl noch der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Bezweifle ich bisschen. Ich habe ja keinen Verwaltungsakt in dem Sinne. Die Stadt kommt "nur" ihren Pflichten nicht nach. (vgl. § 42 f. VwGO), Meiner Meinung nach gibts da nur die Möglichkeit, das die Aufsichtsbehörde einschreitet. Klagemöglichkeit seitens der Bürger sehe ich nicht. | ||||
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