Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge |
Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 652561 |
Datum | 05.11.2010 17:44 MSG-Nr: [ 652561 ] | 11959 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hi,
Geschrieben von Andreas KolbeAuch in Mecklenbur-Vorpommern gibt es doch wahrscheinlich eine Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung von Feuerwehren. Da steht bestimmt was von mehr als 14 drin.
Ja. Das Ding heißt "Verwaltungsvorschrift über die Mindeststärke, die Gliederung und die
Mindestausrüstung öffentlicher Feuerwehren und Werkfeuerwehren" und ist noch aus dem Jahre 1992 und m.W. nicht online zu finden. Also mir liegt eine leicht eingestaubte Hardcopy-Variante vor:
Unter Punkt 3 heißt es (Zitat aus o.g. Werk):
[...] Die Feuerwehr mit Grundausstattung wird in der Regel in der Stärke einer Löschgruppe
eingesetzt. Zur Sicherstellung der erforderlichen Ausrückstärke ist ein Personalbestand
von mindestens 15 Mitgliedern erforderlich.
Dieser Personalbestand gliedert sich in
- 1 Wehrführer,
- 1 Stellvertreter des Wehrführers,
- 13 aktive Feuerwehrmitglieder. [...]
Geschrieben von Andreas KolbeDie Qualifikation des Wehrleiters ist garantiert auch geregelt.
Ja, auch das. Hier unter Punkt 3, bzw. hier unter der lfd. Nr 8 ersichtlich.
Zusammengefasst für FF mit Grundausstattung in MV gilt folgendes:
- Die Mindeststärke beträgt 15.
- Die Mindestausbildung für Wehrführer ist GF und LdF.
...
MFG Daniel
Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...
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