Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 652588 |
Datum | 05.11.2010 21:17 MSG-Nr: [ 652588 ] | 11708 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Thomas Middeke Und dann sag mir noch wie ein Truppführer zum Wehrleiter ernannt werden kann, aber ich vermute die Putzfrau ist auch der Gerätewart. Wehrführer, nicht Wehrleiter.
Eine Feuerwehr mit Grundausstattung soll in Gruppenstärke aufgestellt werden, folglich Wehrführer = Gruppenführerqualifikation.
Die Brandschutzgesetze sehen da aber gerne (wie auch die FwDV 2) die Möglichkeit, dass ein Wehrführer die Qualifikation noch nicht hat, sie aber innerhalb 2 oder 3 Jahren nachholt. Entsprechend ist Wehrführer = Truppführer u.U. vorschriftskonform.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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