Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge |
Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 652602 |
Datum | 05.11.2010 22:53 MSG-Nr: [ 652602 ] | 11814 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Persönliche Schutzausrüstung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo Thorben,
Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Gott sei Dank hast Du nach dieser hier verbriefsten Äußerung wohl ab dem dritten wiederholungsfall ein kleines Erklärungsproblem...
Noch eine andere Möglichkeit zur Vorgehensweise bei einer Zwangsverpflichtung:
Vor dem Richter stehen dann vieleicht ganz andere Leute:
alle Geräteprüfungen nach GUV durchgeführt ?
alle Lungenautomaten nach jeder Benutzung gereinigt, desinfiziert, getrocknet und geprüft?
kein Fahrzeug mit Übergewicht, alle Reifen nach zehn Jahren erneuert ?
meine PSA entspricht allen geforderten Leistungsmerkmalen (incl. richtiges Wasch- und Imprägniermittel)?
ich habe alle notwendigen Schulungen erhalten ? (jährlicher Unterricht UVV, Theorie und Praxis Atemschutz: Terminvereinbarung notwendig, ich darf ja aus wichtigem Grund auch mal entschuldigt bei einer Übung fehlen)
Gerätehaus entspricht den Vorgaben der Unfallversicherer (Absauganlage, Abstände zwischen den Fahrzeugen)
Schwarz-Weiß-Trennung wird konsequent eingehalten, oder werde ich im Gerätehaus mit irgend welchen Ultragiften belastet ?
Glaub mir, diese Auflistung lässt sich um zig Punkte hier im Forum erweitern. Das Ergebnis wäre die perfekte Feuerwehr mit der perfekten Ausrüstung und dem perfekten Führungsgremium. Sicher auch nicht ganz billig für die Gemeinde. Wenn das aber alles vorhanden ist, braucht es keine Pflichtfeuerwehr.
Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker
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