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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge | ||
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 652610 | ||
Datum | 06.11.2010 02:53 MSG-Nr: [ 652610 ] | 11689 x gelesen | ||
Hallo, das Interessanteste wäre eine Meinung der örtlichen Fw zu dieser Situation zu hören. Kommen die mit der Situation klar? Berichtet der Wehrleiter von einer erfolgreichen Fw oder zappelt er verlassen am Galgen. Ohne jegliche Kenntnis der aktuellen Situation scheint mir aber die Sorge der Bevölkerung äußerst berechtigt. Bei so einer Wehrleitung kann´s der Bürgermeister mit den Rechtsgrundlagen nicht so haben und die Aufsichtsbehörde? Wegsichtsbehörde? Der Hinweis auf diese Verordnungen war o.k. und somit gab es gute Voraussetzungen für eine kompetente Feuerwehrarbeit. Die VO mit Punkt 3 und lfd. Nr.8 von 2004 war aber nur bis zum 31.12.2009 gültig. Wie ging es weiter? Viele Grüsse Klaus | ||||
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