Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 652652 |
Datum | 06.11.2010 14:58 MSG-Nr: [ 652652 ] | 11882 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Wie schon gesagt, Grundsteuer nicht zu bezahlen, der Schuss geht nach Hinten los.
Aber was ich nicht genau verstanden habe, die Wehr hat die Sollstärke (Mindeststärke) von 14 FA (SB) und der Bürgermeister will keine neuen „Anwärter“ mehr verpflichten, weil nach seiner Ansicht die 14 ausreichen und jeder mehr nur Geld kostet?
Kann ich das glauben?
Wenn ich genau nachrechne:
14 FA (SB), Sollstärke
- 5 FA (SB), nicht am Ort wohnend
- 1 Wehrführer, nicht am Ort Wohnend
= 8 FA (SB), unmittelbare Einsatzstärke
Also nicht mal eine Gruppe wohnt am Ort.
Hier müsste die Zahl der „Auswärtigen“ mit „Einheimischen“ ausgeglichen werden. Die Wehr müsste nach meiner Meinung eine Stärke von 20 FA (SB) haben um die Mindeststärke auch in der Realität erreichen zu können.
Also ich halte die Fahrzeugbezogene „Dreierregel“ bis zu einem gewissen Maß für sinnvoll.
Beispiel:
Fahrzeug TSF, Besatzung 1:5
3 Personen mit Qualifikation Gruppenführer und Funk
3 Personen mit Qualifikation Maschinist, Atemschutzüberwacher und Funk
6 Personen mit Qualifikation Truppführer, Atemschutz und Funk
6 Personen mit Qualifikation Truppmann, Atemschutz und Funkt
Das wäre für mich die absolute Mindestanforderung an eine TSF – Wehr! Wobei man beim Thema Atemschutz auch mit sechs FA (SB) auskommen könnte.
Wie gesagt, das passt eigentlich nur so richtig bei Wehren mit TSF, TSF-W ohne besondere Zusatzaufgaben.
Ein Vertreter der Landesfeuerwehrschule Rh.- Pfalz sagte einmal, personell Optimal ist eine kleine Ortfeuerwehr aufgestellt wenn sie zwischen 18 und 21 FA (SB) reelle Stärke hat.
Gruß vom Berg
Jakob
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