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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 653059 | ||
Datum | 08.11.2010 15:26 MSG-Nr: [ 653059 ] | 11172 x gelesen | ||
§ 4 Abs. 1 GUV-V A 1 sagt "mindestens einmal jährlich", § 15 GUV-V C53 nennt es noch allgemeiner "im Rahmen der Aus- und Fortbildung". Auch wenn das von vielen Wehren so interpretiert wird, dass man einmal im Jahr mit theoretischer UVV-Unterweisung die Truppe einschläfert, und man in den anderen Diensten kein Wort zur Unfallverhütung verliert, so bin ich doch gespannt, wie du daraus ein (einklagbares) Anrecht auf einen einmal jährlich stattfindenden UVV-Unterricht stricken willst. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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