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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 653372 | ||
Datum | 09.11.2010 21:46 MSG-Nr: [ 653372 ] | 24470 x gelesen | ||
Liest sich toll (bis auf das Wort "Erläuterungshinweise", denn das Wort in sich ist schon sprachlicher Blödsinn und es deutet auf die Belastbarkeit des Papiers hin). "VwV" hätte es schon sein können, mindestens aber doch "Richtlinie". So sieht es übrigens auch § 27 ZSKG, oder zählen "Erläuterungshinweise" jetzt zu "andere Rechtsvorschriften des Bundes"? Ich weiß natürlich auch (spätestens, seit es der damalige Hauptreferent im DST im meinem Beisein nochmal zwei erfahrenen hD-Beamten haarklein erklärt hat), dass der Freigestellte Helfer (damals noch nach 8.2 KatSG-Bund) auch nicht zu Feuerwehr-Einsätzen erscheinen muss, deren Ursprung nicht aus Zivilschutzgründen (sprich: Krieg) entstanden ist. Aber letzlich wird es dennoch Sache der zuständigen Behörde sein, die Stunden anzurechnen oder nicht. In meiner Einheit stand der Volkstrauertag (bei dem die Beteiligung der Feuerwehr Wille des OB war und ist) mit auf dem Dienstplan und wurde auch auf die 200/120 Stunden angerechnet. Wie jeder andere Dienst auch. Geschrieben von Christi@n Pannier Ist sie das nicht, so zieht das Argument der Freistellung gleich gar nicht. Es zieht eh nirgends, aber da besonders viel nicht, das stimmt ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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