Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Online-Petition zum Feuerwehrführerschein | 71 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 653458 |
Datum | 10.11.2010 09:42 MSG-Nr: [ 653458 ] | 18110 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Feuerwehrmann
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Klaus KilianAchso, und für die Leute in BY und den Ländern wo so etwas geht, die maximale Anzahl der Jugendfeuerwehrmitglieder auf der Alarmfahrt nicht vergessen!
Hallo,
jetzt wirfst du aber alles über einen Haufen. Wer nimmt den Jugendliche zu Einsätzen mit? Obwohl in Bayern Jugendlich ab 16 zu7 Einsätzen mitfahren dürfen, wird es doch nicht überall so gehandhabt. Denn wenn du das BayFwG richtig lesen würdest, steht da auch drin, dass zu jedem Jugendlichen ein ausgebildeter erwachsener FM als Aufsichtsperson als Aufsichtsperson eingeteilt sein muss. In meiner Zeit bei einer FF mitten in Bayern ist so etwas noch nie passiert. Und ich denke, wir sind (waren) nicht die Einzigen.
P.S.: Das das, was jetzt mit dem "Feuerwehrführerschein" in Bayern abläuft, absoluter Schwachsinn ist, steht auf einem anderen Blatt.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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| 07.11.2010 10:21 |
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., Bautzen |
| 07.11.2010 10:38 |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS |
| 07.11.2010 11:33 |
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., Bautzen | |