Geschrieben von Josef MäschleAb Übergabe Eigentümer / Betreiber, aber das kann auf etwas hinauslaufen wo sich die Gerichte jahrelang rumprügeln wenn die Feuerwehr Erstmaßnahmen getroffen hat.
Ich würde deshalb immer mit Zeugen formal übergeben und darauf aufmerksam machen, dass / wenn Restgefahren herrschen und dass man sich ab nun selber drum kümmern möge, da wir nur Erstmaßnahmen treffen und "nicht wirtschaftlich tätig werden" dürfen.
Sowie die entsprechenden Dokumentation
Rückmeldung ES an xy übergeben
Einsatzbereicht ES übergeben an xy
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"
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