Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrführerschein NDS - Auch für HA Rettungsdienstpersonal? | 16 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 654396 |
Datum | 16.11.2010 22:18 MSG-Nr: [ 654396 ] | 4348 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Sebastian RakDas klingt für den juristischen Laien aber im Erlass durchaus anders. Ist er 'Führer des Kraftfahrzeugs' trägt er die Schuld, der ohne die entsprechende Fahrerlaubnis neben ihm kann die ja gar nicht haben?!
Das kommt auf deine Definition von "Schuld" an.
Moralisch gesehen ist es bestimmt ein Problem, wenn er daneben sitzt und nichts (mehr) tun kann. Damit muss er erstmal klarkommen, und da kann ihm die Rechtslage bestimmt nicht helfen.
Straf-/OWi-rechtlich gesehen wird er aber nicht für das bestraft was passiert, sondern für das, was er getan oder unterlassen hat. Siehe mein Vorposting.
Haftungsrechtlich ist er erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (mit) im Boot.
Wer aber fährt und zu spät bremst oder die Vorfahrt nicht beachtet, der kann dafür bestraft werden. Die Verkehrsregeln kennt er als Inhaber einer Fahrerlaubnis ja.
Gruß,
Henning
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