Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrführerschein NDS - Auch für HA Rettungsdienstpersonal? | 16 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 654524 |
Datum | 17.11.2010 15:22 MSG-Nr: [ 654524 ] | 4866 x gelesen |
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo,
geschrieben von Heinrich Brinkmann:
wenn man sich den Text des Erlasses durchliest, steht da nichts davon, das man nicht auch hauptamtliches Personal mit diesem Führerschein ausstatten darf.
Da steht nicht nur nichts davon, daß man HA nicht mit der Fahrerlaubnis ausstatten dürfte, sondern es steht ganz im Gegenteil sogar ausdrücklich da, daß man sie ausstatten darf!
Vier mal Nennung der "anerkannten Rettungsdienste" über nur rund 20 Zeilen, direkt folgend genaue Begriffsbestimmung:
Als „anerkannte Rettungsdienste“ gelten
• die Rettungsdiensteinheiten der kommunalen Träger nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG,
• die nach § 5 NRettDG Beauftragten [...]
Genau damit ist das hauptamtliche Personal gemeint.
Wurde hier übrigens auch schon vereinzelt Gebrauch von gemacht (hatte mich zunächst auch etwas gewundert) - was gegebenenfalls allerdings auch nicht viel Sinn macht, weil RTW der 5 t -Klasse gefahren werden. Bei den 3,8 t Fahrzeugen (z.B. aktuelle Sprinter) greift die Regelung aber.
Gruß
Daniel
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