News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entwicklung der Verpflichtungszeit im Katastrophenschutz. | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 655939 | ||
Datum | 28.11.2010 13:40 MSG-Nr: [ 655939 ] | 7037 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Weich Ab dem 01.12.2010 beträgt diese für vom Wehrdienst freigestellt 4 Jahre. Das müßte korrespondierend mit der Dauer des Grundwehrdienstes sein. 15 Monate = 10 Jahre (ca. '73 - '91) 12 Monate = 8 Jahre (ca. '91 - '96) 10 Monate = 7 Jahre (ca. '96 - '01) 9 Monate = 6 Jahre ( ca. '02 - '10) 6 Monate = 4 Jahre ('10 - Ende) Und eigentlich müßte es dann bei W18 (ca. 62 - '73) 12 Jahre gewesen sein. Wie man erkennen kann entsprechen (wenn man die W10er mal außer acht läßt, da wurde grob gerundet) immer 3 Monate Grundwehrdienst 2 Jahren Verpflichtungszeit. Die Genauen Daten zur Änderung der Dauer des Grundwehrdienstes müßtest Du selbst raussuchen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|