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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Datenschutz ja/Nein | 9 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 655947 | ||
Datum | 28.11.2010 15:16 MSG-Nr: [ 655947 ] | 3195 x gelesen | ||
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Durch das Versenden der Liste an Dritte könnte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert sein. Von daher sollte schon bei der Datenerhebung (bei der Einstellung in die Feuerwehr) darauf hingewiesen werden, für was die Daten alles verwendet werden sollen und dazu sollte man sich auch das Einverständnis der jeweiligen Mitglieder holen. Gerade bei Listen die über das Internet versendet werden bin ich auch immer sehr vorsichtig! Der Verbreitung dieser Liste ist dann ja Tür und Tor geöffnet und es gibt genug Interessenten für derartige Daten! Von daher finde ich den Einwand des Kameraden nicht ganz unberechtigt und man sollte mal überlegen, ob es wirklich via Internet nötig ist. Eventuell reicht es auch aus, wenn man diese Liste als Papierversion im Gerätehaus lagert oder verteilt. Vieleicht erteilt er dazu seine Zustimmung! Mir fehlt hier einfach noch der Grund der Ablehnung durch den Kameraden. Er wird sich dabei ja was gedacht haben und nicht die Rechtslage vorschieben. Die greift ja nur, wenn er es nicht will. Mit seiner Zustimmung geht es ja. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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