Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | Atemschutzstrecke | 20 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 656575 |
Datum | 02.12.2010 14:14 MSG-Nr: [ 656575 ] | 5537 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrmann
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Sicherheitstrupp
Geschrieben von Christian Fischer
Pro Abend 2 Trupps. Dafür erforderlich 2 Ausbilder (bzw. 1 Ausbilder + 1 Helfer; Ausbilder ist hier nicht = Ausbilder für den Atemschutz nach FwDV 2).
Und als Steigerung noch einen echten FM als verunglückter AGT (alternativ: Realdummie mit PA und Maske), was auch den AGT ab und zu gut tut, damit sie wissen wie es ist da hilflos zu liegen und gerettet zu werden.
d.h. bei 40 AGT sind das 10 Termine (+ ggf. 2 Reserve). Das ist dann 1 Termin pro Monat.
Ein Termin pro Monat für Dich als "Ausbilder", aber ja nur ein Termin für den AGT im Jahr, oder nich?
Klingt für mich jetzt ein bißchen wenig.
Wann wird was ausgebildet (ggf. spezielle Themen wie SiTr (Rettungs-Pack etc), (Überdruck)-Belüftung, HSR-Training)?
Wann wird das Ausgebildete "abgefragt" bzw. weiter verfestigt?
Wie hoch ist im Gegensatz dazu die Einsatzbelastung/-routine?
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|