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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verhältnis Ehrenamt / Hauptamt in der Freiwilligen Feuerwehr? | 42 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 656769 | ||
Datum | 03.12.2010 15:22 MSG-Nr: [ 656769 ] | 22473 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Bössel Der ehrenamtl. StBM kann einem hauptamtl. Gerätewart gar nicht weisungsbefugt sein, da letzterer Angestellter der Stadt Helmstedt ist und dort einen Amtsleiter hat, der ihm beruflich weisungsbefugt ist. Doch kann und ist er! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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