| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verhältnis Ehrenamt / Hauptamt in der Freiwilligen Feuerwehr? | 42 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 656773 | ||
| Datum | 03.12.2010 15:33 MSG-Nr: [ 656773 ] | 22657 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Markus Middel Wir sind, so mein Kenntnisstand die letzte hessische Stadt mit einem ehrenamtlichen Stadtbrandinspektor. ... halte ich für ein Gerücht. Gesetzlich ist in Hessen der SBI/GBI in Gemeinden < 50.000 Ew ein Wahlamt im Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit. Sollte der Amtsinhaber hauptamtlich bei der Stadt/Gemeinde beschäftigt sein ist das mehr oder weniger Zufall. Zumindest hier in diesem Kreis trifft dieser Zufall auf weniger als 50% der SBI/GBI zu. Geschrieben von Markus Middel Heisst also, der berufliche Vorgestzte vom Gerätewart ist der Leiter vom Bauhof. Kann man auch anders lösen -> Fw-Satzung der Stadt Pfungstadt § 11 (5) 5.Satz: "Innerhalb seines Verantwortungsbereiches ist er (SBI) den hauptamtlichen Bediensteten mit feuerwehrtechnischen Aufgabenbereich fachlich weisungsbefugt." Gruß Gerhard | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|