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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verhältnis Ehrenamt / Hauptamt in der Freiwilligen Feuerwehr? | 42 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 656773 | ||
Datum | 03.12.2010 15:33 MSG-Nr: [ 656773 ] | 22526 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Markus Middel Wir sind, so mein Kenntnisstand die letzte hessische Stadt mit einem ehrenamtlichen Stadtbrandinspektor. ... halte ich für ein Gerücht. Gesetzlich ist in Hessen der SBI/GBI in Gemeinden < 50.000 Ew ein Wahlamt im Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit. Sollte der Amtsinhaber hauptamtlich bei der Stadt/Gemeinde beschäftigt sein ist das mehr oder weniger Zufall. Zumindest hier in diesem Kreis trifft dieser Zufall auf weniger als 50% der SBI/GBI zu. Geschrieben von Markus Middel Heisst also, der berufliche Vorgestzte vom Gerätewart ist der Leiter vom Bauhof. Kann man auch anders lösen -> Fw-Satzung der Stadt Pfungstadt § 11 (5) 5.Satz: "Innerhalb seines Verantwortungsbereiches ist er (SBI) den hauptamtlichen Bediensteten mit feuerwehrtechnischen Aufgabenbereich fachlich weisungsbefugt." Gruß Gerhard | ||||
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