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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verhältnis Ehrenamt / Hauptamt in der Freiwilligen Feuerwehr? | 42 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 656812 | ||
Datum | 03.12.2010 19:09 MSG-Nr: [ 656812 ] | 22153 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Andreas Bösch In der Sache gebe ich Dir allerdings recht, wir haben vier hauptamtliche Gerätewarte, deren Vorgesetzter natürlich nicht der Stadtbrandinspektor ist. Das ist nicht immer unproblematisch, gerade weil fachliche Fragen vom Dienstvorgesetzten nicht direkt zu bewerten sind. Das führt gelegentlich zu Spannungen. ... 100 km südlicher (=bei uns) geht zumindest die Regelung, dass der SBI o.V.i.A. den hauptamtlichen Kräften fachlich weisungsbefugt ist, sehr wohl (ist jedoch nicht personalrechtlich der Vorgesetzte - aber das gibt es wo anders auch ...). Es geht in dem Zusammenhang auch, dass die Budgetverantwortung (= Haushaltsplanung, Genehmigung von relevanten Ausgaben) für die Feuerwehr beim (ehrenamtlichen) SBI liegt Geschrieben von Andreas Bösch Kalte Grüße Genauso frostige Grüße zurück Gerhard | ||||
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