Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Ausstattung Haspeln (war:Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen) | 41 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 656844 |
Datum | 03.12.2010 23:11 MSG-Nr: [ 656844 ] | 18198 x gelesen |
Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Geschrieben von Hanswerner KöglerMit dem Probelm der Zugänglichkeit der Pumpe. Denn die EPH darf 1m breit sein, das Fahrzeug aber max. 2,5m.
Schwenkhaspeln sind aus Sicht der UVV aber unverantwortlich.
nach den gegebenen Infos z.B. der Unfallversicherer sind die Haspeln unerwartet ein- bzw. ausgeschwenkt und haben Leute von den Füßen geholt...
Davon dass die Schwenkhaspel gern noch 1 m in den Straßenraum steht, haben die meisten offensichtlich auch noch nichts gehört...
Und dass das Ding noch 30 cm weiter hinten nochmal 50 - 80 kg mehr über Hebel auf die HA bringt auch nicht..
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 03.12.2010 13:06 |
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Lars7 J.7, Krefeld Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen | |