Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhältnis Ehrenamt / Hauptamt in der Freiwilligen Feuerwehr? | 42 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 657131 |
Datum | 06.12.2010 16:13 MSG-Nr: [ 657131 ] | 21363 x gelesen |
Infos: | 17.08.18 Überlingen: Feuerwehr ohne Führung: Kommandant geht schon wieder von Bord 02.02.11 Südwestpresse v. 02.02.2011: Vollmer nimmt seinen Hut (FW Göppingen)
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Hallo,
Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Geschrieben von Sven Bössel
Der ehrenamtl. StBM kann einem hauptamtl. Gerätewart gar nicht weisungsbefugt sein, da letzterer Angestellter der Stadt Helmstedt ist und dort einen Amtsleiter hat, der ihm beruflich weisungsbefugt ist.
Doch kann und ist er!
Beziehst Du Dich auf Helmstedt (wie ich) oder auf was oder wen?
Wenn ein hauptamtlicher Gerätewart städtischer Angestellter ist, z.B. sind bei uns zwei hauptamtlich angestellte Gerätewarte in der Wache beschäftigt, dann ist deren Dienstvorgesetzter in unserer Dienststelle der Amtsleiter Ordnung / Recht und nicht unser ehrenamtlicher StadtBM.
Dienstlich ist der StBM ihnen nicht weisungsbefugt, er kann sie nur freundlich bitten, dies und das zu tun oder wenn das nicht läuft, den Amtsleiter bitten, die Gerätewarte anzuweisen, dies und das zu tun.
In Helmstedt ist das mit Sicherheit auch nicht anders.
MkG, Sven
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