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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verhältnis Ehrenamt / Hauptamt in der Freiwilligen Feuerwehr? | 42 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 657134 | ||
Datum | 06.12.2010 17:00 MSG-Nr: [ 657134 ] | 21421 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Sven Bössel Dienstlich ist der StBM ihnen nicht weisungsbefugt, er kann sie nur freundlich bitten, dies und das zu tun oder wenn das nicht läuft, den Amtsleiter bitten, die Gerätewarte anzuweisen, dies und das zu tun. ... wer hindert denn die Gemeinde daran, dem (Ehren-)Beamten StBM (fachliche) Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beschäftigten der Gemeinde zu geben ? Gruß Gerhard | ||||
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