Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhältnis Ehrenamt / Hauptamt in der Freiwilligen Feuerwehr? | 42 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 657254 |
Datum | 06.12.2010 23:08 MSG-Nr: [ 657254 ] | 21313 x gelesen |
Infos: | 17.08.18 Überlingen: Feuerwehr ohne Führung: Kommandant geht schon wieder von Bord 02.02.11 Südwestpresse v. 02.02.2011: Vollmer nimmt seinen Hut (FW Göppingen)
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Katastrophenschutz
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Hallo,
Geschrieben von Sven BösselJedenfalls bin ich in einer anderen Behörde ebenfalls TVöD-Angestellter und glaub mir, dass ich mich richtig auf die Hinterbeine stellen würde, wenn mir plötzlich ein Ehrenamtler anstelle meines Fachdienstleiters was zu sagen hätte. Ich meine, das geht dienstrechtlich gar nicht, ich bin aber jetzt gerade nicht motiviert, den TVöD oder noch gültige Bestandteile des BAT darauf hin zu prüfen ..... wer Lust hat, tue es, viel Spaß dabei ;-)
... abgesehen, dass die Regelung mit der fachlichen Weisungsbefugnis in unserer Fw so ist, ist mir auch ein Landkreis bekannt, in dem der Brand- und KatS einem ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten untersteht (wo also auch neben der fachlichen auch die personelle Weisungsbefugnis gegenüber den MA im Fachbereich gegeben ist).
Ist darüberhinaus auch im Verhinderungsfall unseres Bürgermeisters (wie viele andere in Hessen auch) so: er wird durch einen ehrenamtlichen Stadtrat vertreten.
Geht also dienstrechtlich offensichtlich ...
Gruß
Gerhard
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