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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 29 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 657878 | ||
Datum | 12.12.2010 12:58 MSG-Nr: [ 657878 ] | 11977 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorben Gruhl Du willst den hier angegebenen Absatz nicht ernsthaft als gesetzliche Forderung zur Kontrolle bezeichnen? Da steht nix von "Unternehmer muss sich regelmäßig Führerschein zeigen lassen". Das steht da nicht. Aber er muß halt dafür sorge treffen, daß keiner ohne gültige Fahrerlaubnis fährt. Die einzig sinnvolle Maßnahme ist das regelmäßige überprüfen der Fahrerlaubnis des Mitarbeiters und zudem ihn regelmäßig darüber zu unterweisen, daß er jeglichen Entzug etc. zu melden hat. Zwar wird (so hoffe ich!) kein Gericht auf die lustige Idee kommen, daß man das täglich kontrollieren muß - wer jedoch nie oder in zu großen Abständen kontrolliert dürfte (wie bereits geschildert) Probleme kriegen können. Interessant in dem Kontext die Frage ob man bei fehlender Kontrolle strafrechtlich beim Halter oder dessen Beauftragten auch ein Begehen durch Unterlassen konstruieren könnte. Dies könnte in einem entsprechenden Schadensfall ganz böse wehtun. MkG Marc | ||||
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