Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 29 Beiträge |
Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 657883 |
Datum | 12.12.2010 13:47 MSG-Nr: [ 657883 ] | 11996 x gelesen |
Infos: | 12.12.10 Mögliche Sichtweise Führerscheinkontrolle
|
Moinmoin,
Geschrieben von Thorben GruhlDu willst den hier angegebenen Absatz nicht ernsthaft als gesetzliche Forderung zur Kontrolle bezeichnen? Da steht nix von "Unternehmer muss sich regelmäßig Führerschein zeigen lassen".
... gewisse Sachen brauchen nirgendwo stehen sondern die sagen einem der gesunde Menschenverstand.
... als Arbeitgeber oder Beauftragender habe ich einem Arbeitnehmer gegenüber eine Sorgfaltspflicht, will heißen so ab und zu muss ich ihn auch vor sich selber schützen ;-) - da gehört für mich auch die regelmässige (mindestens einmal jährliche) Kontrolle einer Fahrerlaubnis; das muss nicht elektronisch sein, das kann man auch kurz schriftlich mit einer Führerscheinkopie und zwei Unterschriften fest halten.
... ich hab's einmal erlebt das jemand lange Jahre ohne gültige Fahrerlaubnis bei mehreren Unternehmen als Kraftfahrer gefahren ist. Raus gekommen ist es als der Gute von einem Verkehrsteilnehmer wegen Nötigung angezeigt wurde. Er sollte dann zum Dorfsherrif kommen und seinen Führerschein vorzeigen. Immer wieder hat er sich drum herum gedrückt, seine Führerscheinnummer angegeben und meinte das reiche, ...
... bis es unserem Dorfsherrif zu bunt wurde und er zu meinem damaligen Chef gesagt hat "Der Jung hat keinen Führerschein, die Führerscheinnummer gibt es nicht. Wenn Du den morgen noch auf einen Lkw lässt hole ich ihn persönlich runter".
Fazit: Der Jung hatte einen Führerschein (gekauft in einer Disco) und mein damaliger Chef hatte sich den auch zeigen lassen und kopiert; der war tatsächlich von einem echten nicht zu unterscheiden. Somit war mein damaliger Chef schon mal raus.
Kurz nachdem der Kraftfahrer dann nach einigen Versuchen einen richtigen Führerschein erworben hat, ist er mit einem Lkw auf einen vor ihm fahrenden Lkw aufgefahren, Eigenschaden damals 35.000 DM, Fremdschaden 55.000 DM - ich mag mir nicht vorstelen wie das ausgegangen wäre wenn das ohne gültige Fahrerlaubnis passiert wäre.
... als Unternehmer unterstellen Sie Dir das Du es angeordnet hast wenn ein Fahrer
- überladen fährt
- ohne ordentliche Ladungssicherung fährt
- zu lange fährt
Wenn Du da nicht nachweisen kannst das Du in regelmässigen Unterweisungen und Belehrungen dieses Verhalten nicht tolerierst, dann sitzt Du immer mit im Boot.
Wer also Verantwortung dafür trägt das irgendwer für ihn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, der sollte auf kontrollieren das eine entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist - im eigenen Interesse.
Freundliche Grüße
Ralf Röhling
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|