Rubrik | Einsatz |
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Thema | Hauseinsturz in Brühl | 8 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 657899 |
Datum | 12.12.2010 14:54 MSG-Nr: [ 657899 ] | 3833 x gelesen |
Infos: | 12.12.10 Der Westen
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
besondere Aufbau Organisation (Pol)
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Mahlzeit.
Geschrieben von Kai HoffmeyerDie Polizei Köln hat die Einsatzführung übernommen
Irgendwie passt das nach meiner Einschätzung nicht. Das ist ein Einsatz nach FSHG
Ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass es sich hier um einen Einsatz nach dem Polizeigesetz handelt.
Dieser wird anscheinend nach der BAO abgearbeitet, und der nächste Stab ist halt der in Köln.
Also alles ganz normal.
Geschrieben von Kai HoffmeyerDas ist ein Einsatz nach FSHG und damit hat die Feuerwehr die Einsatzleitung,
Natürlich läuft neben dem Polizeieinsatz auch noch ein Einsatz nach FSHG, und da hat derjenige die Einsatzleitung, der vom HVB dazu bestimmt wurde. Das hat aber mit dem Polizeieinsatz nichts zu tun, und warum sollte die Polizeipressemeldung irgendwelche Details über die Arbeit fremder Behörden enthalten?!
Gruß,
Henning
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