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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikEinsatz zurück
ThemaHauseinsturz in Brühl8 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW657899
Datum12.12.2010 14:54      MSG-Nr: [ 657899 ]3833 x gelesen
Infos:
  • 12.12.10 Der Westen

  • Mahlzeit.

    Geschrieben von Kai HoffmeyerDie Polizei Köln hat die Einsatzführung übernommen

    Irgendwie passt das nach meiner Einschätzung nicht. Das ist ein Einsatz nach FSHG


    Ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass es sich hier um einen Einsatz nach dem Polizeigesetz handelt.

    Dieser wird anscheinend nach der BAO abgearbeitet, und der nächste Stab ist halt der in Köln.

    Also alles ganz normal.

    Geschrieben von Kai HoffmeyerDas ist ein Einsatz nach FSHG und damit hat die Feuerwehr die Einsatzleitung,

    Natürlich läuft neben dem Polizeieinsatz auch noch ein Einsatz nach FSHG, und da hat derjenige die Einsatzleitung, der vom HVB dazu bestimmt wurde. Das hat aber mit dem Polizeieinsatz nichts zu tun, und warum sollte die Polizeipressemeldung irgendwelche Details über die Arbeit fremder Behörden enthalten?!

    Gruß,
    Henning



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     12.12.2010 14:49 Kai 7H., Köln
     12.12.2010 14:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     12.12.2010 14:58 Denn7is 7E., Menden
     12.12.2010 15:51 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     12.12.2010 14:55 Denn7is 7E., Menden
     12.12.2010 15:09 Denn7is 7E., Menden
     12.12.2010 15:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     13.12.2010 16:41 Anto7n S7., Köln

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