Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 29 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 657916 |
Datum | 12.12.2010 16:07 MSG-Nr: [ 657916 ] | 11844 x gelesen |
Infos: | 12.12.10 Mögliche Sichtweise Führerscheinkontrolle
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Hilfsorganisation
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Stefan BrüningMir ist ein HiOrg bekannt, bei der sich die RTW/KTW-Besatzung morgens gegenseitig den Führerschein zeigen muss und das im Fahrzeugprotokoll vermerkt wird.
Ist ein interessanter und zugleich praktikabler Ansatz. Würde mich als AG jedoch nicht davon abhalten dies ab und an persönlich oder durch eine beauftragte Leitungskraft nochmals kontrollieren zu lassen.
MkG
Marc
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