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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Löschponton | 29 Beiträge | ||
| Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 659063 | ||
| Datum | 21.12.2010 19:40 MSG-Nr: [ 659063 ] | 7166 x gelesen | ||
Nicht ganz.Wer nur vorübergehend ein auf dem Bodensee zugelassenes, patentpflichtiges Fahrzeug führen will, kann aufgrund eines amtlichen Befähigungsnachweises (z.B. Sportbootführerschein, Binnen- oder Sportbootführerschein See), der nicht für den Bodensee gilt, ein sogenanntes Ferien- oder Urlauberpatent erhalten. Dieses muss rechtzeitig vor dem Urlaub unter Vorlage einer gut lesbaren Fotokopie des Sportbootführerscheins beantragt werden. Das Ferien- oder Urlauberpatent kann für insgesamt 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres ausgestellt werden. Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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