Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Michelin XZY ohne M+S Kennzeichnung | 54 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Göppingen / Baden Württemberg | 659888 |
Datum | 27.12.2010 15:44 MSG-Nr: [ 659888 ] | 29789 x gelesen |
Infos: | 30.12.10 Handlungsempfehlung für die Umsetzung des § 2 Absatz 3a StVO (Winterreifenpflicht) bei Fahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes (Hesssisches IM) 29.12.10 Hinweise zur witterungsgerechten Bereifung von Feuerwehrfahrzeugen IM BaWü 29.12.10 Schreiben der Firma Michelin vom 22.12.2010: "Einsatz von MICHELIN Nutzfahrzeugreifen im Winter - Profilausführung XZL"
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Themengruppe: | Winterreifen |
Straßenverkehrsordnung
Das Schreiben vom HMdIS liegt mir vor. Diese Aussage reicht mir aus, den Michelin XZY nicht zu tauschen. Ich zitiere:
Wie das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Anfrage mitgeteilt hat, ist für die Beurteilung der Frage, ob ein Reifen als M+S-Reifen anzusehen
ist, ausschließlich die Übereinstimmung mit dem im Verordnungstext genannten Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG entscheidend.
Inhalt des Anhangs II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG:
„M + S-Reifen: Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
Wenn die zu beurteilenden Reifen die vorgenannten Eigenschaften besitzen, dürfen sie als M+S-Reifen im Sinne des § 2 Abs. 3a StVO angesehen werden. Nach Auskunft des BMVBS ist das Vorhandensein einer entsprechenden Kennzeichnung bei Nutzfahrzeugen nicht zwingend erforderlich.
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