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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8S., Coburg / Bayern | 660753 | ||
Datum | 02.01.2011 20:37 MSG-Nr: [ 660753 ] | 16163 x gelesen | ||
Hi Yannik, keine Probleme gemäß der Beamtengesetze. Das Tragen und die Erscheinung einer Uniform darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist schon fast alles. Ist dies nicht gegeben, hast auch kein Problem mit dem Tattoo. Und natürlich muss das Tattoo mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen. Du kannst ja sagen, dass es sich um die chinesischen Grundzeichen für "Einigkeit", "Recht" und "Freiheit" handelt. Damit entsprichst Du auch dem ersten Grundsatz der Berufsfeuerwehr: "Und Gott erhalte dem Beamten seine guten Ausreden!" Es ist also kein Ausschlussgrund. Viel Glück Tom | ||||
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