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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 660756 | ||
Datum | 02.01.2011 20:39 MSG-Nr: [ 660756 ] | 15481 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Schmidt Du kannst ja sagen, dass es sich um die chinesischen Grundzeichen für "Einigkeit", "Recht" und "Freiheit" handelt. Damit entsprichst Du auch dem ersten Grundsatz der Berufsfeuerwehr Vorspiegelung falscher Tatsachen bei der Einstellung? Das kann auch zum Bumerang werden, auch nach der Verbeamtung, oder? Geschrieben von Thomas Schmidt Es ist also kein Ausschlussgrund. Einstellende Stelle befragen, ich kenne das nämlich auch anders. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | ||||
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