Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 660758 |
Datum | 02.01.2011 20:45 MSG-Nr: [ 660758 ] | 15269 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Thomas SchmidtEs ist also kein Ausschlussgrund.
Vllt. kein "offizieller", magst du beurteilen wollen was dem Gegenüber spätestens beim Gespräch durch den Kopf geht?
Olf wird es vllt. noch bekannt vorkommen, hier in der Gegend gabs mal einen Amtsleiter der damit und mit recht kurzen Haaren ein Problem hatte. Und wie ich bereits damals hier geschrieben hatte, auf einer Wache meiner Ansicht nach von der Ansicht auch zurecht. Allerdings waren diese FA alle bereits Beamte ;-)
Am einfachsten und sichersten wäre es für unseren jungen Aspiranten ja ganz sicher morgen den Hörer in die Hand zu nehmen und die betreffenden Fw. mal zu fragen.
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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