Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge |
Autor | Thom8as 8S., Coburg / Bayern | 660760 |
Datum | 02.01.2011 20:53 MSG-Nr: [ 660760 ] | 15028 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Stimmt genau.
Es ist kein offizieller Ausschlussgrund. Durchaus mag es aber möglich sein, dass der Beurteilende damit ein Problem hat, was er aber nicht sagen darf, weil es eben kein offizieller Aussclussgrund ist.
Insofern wäre Fragen bei der zuständigen Stelle schon nicht schlecht, weckt aber auch vielleicht den Hund, der dann wieder genauer hinsieht oder markiert unseren Bewerber im Unterbewusstsein des Prüfers.
Falls unser junger angehender Kollege damit aneckt, würde ich geflissentlich drüber hinweggehen und bemerken, dass ich mir das Tattoo auch weglasern würde, weil ich diesen Beruf unbedingt ausüben möchte. Ansonsten hätte ich gar nicht mehr an das Tattoo gedacht, weil ich es selbst schon "vergessen" hätte.
Immer an den Grundsatz 1 der BF denken!
:-)
Greets
Tom
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