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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 660765 | ||
Datum | 02.01.2011 21:02 MSG-Nr: [ 660765 ] | 15238 x gelesen | ||
Geschrieben von Yannik Petry Sind sie sichtbar grundsätzlich verboten Nein. Und es darf (eigentlich) auch nicht nach Dingen gefragt werden, die man beim Gespräch nicht sieht. Führt dann später schon mal zu Überraschungen. Geschrieben von Yannik Petry regelt das jede Bf anders? Ja. Und vor allem redet sie nicht drüber, weil das offiziell kein Ablehnungsgrund ist. Du wirst es drauf an kommen lassen müssen. Weil es der Unterarm ist, würde ich sie aber auf jeden Fall beim Gespräch zeigen, denn die Dienstkleidung bedeckt die Unterarme nicht immer. Und die Sichtbarkeit im Dienst in eines der gängigen Kriterien, die nicht angewendet werden dürfen ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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