Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 660771 |
Datum | 02.01.2011 21:35 MSG-Nr: [ 660771 ] | 14941 x gelesen |
Hallo!
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd vor allem redet sie nicht drüber, weil das offiziell kein Ablehnungsgrund ist.
Du wirst es drauf an kommen lassen müssen. Weil es der Unterarm ist, würde ich sie aber auf jeden Fall beim Gespräch zeigen, denn die Dienstkleidung bedeckt die Unterarme nicht immer. Und die Sichtbarkeit im Dienst in eines der gängigen Kriterien, die nicht angewendet werden dürfen
du meinst also, Vorschriften wie "Sichtbare Tätowierungen sind nicht zulässig. Tätowierungen müssen, falls vorhanden, von der Dienstkleidung verdeckt werden. sind unzulässig (und damit unwirksam)?
Ich habe ja durchaus ein gewisses Verständnis für solche Regelungen. Immerhin wird ein Teil unserer Kundschaft (die älteren Semester sind da ja überdurchschnittlich vertreten...) noch mit der Vorstellung "tätowiert sind nur Seeleute und Kriminelle!" hektisch nach einem Schiff Ausschau halten...
Wenn (offiziell oder inoffiziell) in der fraglichen Behörde so eine Meinung vertreten wird, müsste sich der OP mit dem Gedanken auseinander setzen, ob er wirklich auch im Sommer immer nur langärmlig bekleidet Dienst tun will.
Gruß,
Henning
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