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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 660821 | ||
Datum | 03.01.2011 11:42 MSG-Nr: [ 660821 ] | 14149 x gelesen | ||
Nö, grundsätzlich nicht. Aber was das im Detail ist, dürfte ein Stück weit Geschmacksache sein, und da wird es immer kompliziert. Aber es wird sicher Feuerwehren geben, die so etwas konkret geregelt haben, insofern wäre ein Verstoß gegen solche Regelungen dann eine Dienstpflichtverletzung, das stimmt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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